Abmahnung: KMU Rechtsanwälte für Autorin |Urheberrechtsverletzungen an Texten - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. April 2022

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Abmahnung: KMU Rechtsanwälte für Autorin |Urheberrechtsverletzungen an Texten

Die KMU Rechtsanwälte aus Berlin mahnen im Auftrag der Autorin Elke Bräunling wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Texten ab.

Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird in der Abmahnung seitens der KMU Rechtsanwälte aufgeführt, dass Frau Elke Bräunling seit über 30 Jahren als Autorin für Kinderbücher tätig sei. In dieser Zeit habe sie eine Vielzahl an Werken geschaffen. Die Werke würde Frau Bräunling auf einer eigenen Website im Internet zur Lizenzierung anbieten. Dort vertreibe Frau Bräunling auch Bücher mit den Werken. Jedes Werk sei mit einem Copyright-Symbol versehen. Zudem würde im Impressum der Website auf den urheberrechtlichen Schutz der Werke eindeutig hingewiesen.

Betroffen von der Abmahnung ist die Betreiberin einer Website. Die Abgemahnte soll auf der eigenen Website die Texte: „Der goldene Herbsttag“ und „Die Elfe und der ängstliche Erdbeerwichtel“ veröffentlicht haben. Bei den beiden Texten handelt es sich nach Angaben der KMU Rechtsanwälte um gemäß § 2 I Nr. 1, II UrhG urheberrechtlich geschützte Werke, an welchen Frau Bräunling die Urheberrechte besitzen würde. Die Abgemahnte habe die streitgegenständlichen Werke ohne Zustimmung der Urheberin veröffentlicht. Somit habe sie die Urheberrechte der Autorin verletzt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Abgemahnte wird seitens der Kanzlei KMU aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese sieht für jeden zukünftigen Verstoß die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro an den Abmahnenden vor. Zudem soll die Abgemahnte Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zahlen. Dieser wird seitens der KMU Rechtsanwälte anhand der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbandes ermittelt. Demnach soll die Abgemahnte 1.500,00 Euro Schadensersatz zahlen. Zudem sollen Anwaltskosten in Höhe von 1.295,43 Euro erstattet werden. Insgesamt soll die Abgemahnte somit 2.795,43 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.