Abmahnung: RA Himburg erneut für CAMA Ventures LLP | Urheberrechtsverletzung an Fototapete - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. März 2022

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Abmahnung: RA Himburg erneut für CAMA Ventures LLP | Urheberrechtsverletzung an Fototapete

Rechtsanwältin Himburg aus Berlin hat im Namen der CAMA Ventures LLP aus Kanada, die Eigentümerin/ Betreiberin eines Hotels wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an einer Fototapete abgemahnt.

Wir hatten in jüngerer Vergangenheit bereits über eine ähnliche Abmahnung berichtet, welche gegenüber dem Eigentümer einer Ferienwohnung durch Frau Himburg ausgesprochen wurde.

Inhalt der Abmahnung:

Bei der Abgemahnten handelt es sich um die Eigentümerin/ Betreiberin eines Hotels. Diese soll zum Bewerben des Hotels auf einer eigenen Website, diversen Buchungsplattformen für Hotels, bei Google und auf YouTube Innenaufnahmen der Hotelzimmer ins Internet gestellt haben. Auf diesen Bildern der Hotelzimmer soll sich im Hintergrund jeweils eine Fototapete an der Wand befinden. Durch das hochladen der Bilder mit der Fototapete an der Wand, soll die Abgemahnte die Urheberrechte des Fotografen verletzt haben, welcher die Motive der Fototapete aufgenommen hat.

Auf den Fototapeten sind eine Steinmauer aus grauen Steinen (Bezeichnung: „Granit“), verschiedene Abbildungen einer Blume (Bezeichnung: „Ranunkel 1-5“), eine Mauer aus Natursteinen (Bezeichnung: „Antique Stonewall“), sowie ein Regal mit verschiedenen Flaschen (Bezeichnung: „Cocktailbar“) zu sehen. Der Fotograf habe die Gesellschaft CAMA Ventures LLP (nach kanadischem Recht) gegründet, um die Nutzungsrechte und Lizenzierungen an seinen Werken abzuwickeln und zu verwalten. Da die abgemahnte Hoteleigentümerin/ Betreiberin nie eine Lizenz zum veröffentlichen/ werben mit der Fototapete erworben habe, leite sich daraus eine Urheberrechtsverletzung gemäß §§ 16, 19a UrhG ab.

Forderungen aus der Abmahnung:

Rechtsanwältin Himburg fordert im Namen der CAMA Ventures LLP die Beseitigung der Aufnahmen von sämtlichen Buchungsplattformen und Websites. Zudem soll die Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinsichtlich zukünftiger Verstöße abgeben. Weiter soll die Abgemahnte Schadensersatz leisten und die Rechtsanwaltskosten erstatten. Auch eine umfangreiche Auskunft über die Nutzung der Bilder soll erteilt werden. Diese Auskunft dient der abmahnenden Kanzlei regelmäßig zur Berechnung des Schadensersatzes.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.