Abmahnung: HKMW Rechtsanwälte für Michaela Maurer | Verpackungsgesetz - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

28. März 2022

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Abmahnung: HKMW Rechtsanwälte für Michaela Maurer | Verpackungsgesetz

Die HKMW Rechtsanwälte aus Köln mahnen im Auftrag von Frau Michaela Maurer einen eBay Verkäufer wegen angeblicher Verstöße gegen das Verpackungsgesetz wettbewerbsrechtlich ab.

Wir haben bereits in der Vergangenheit über ähnliche Abmahnungen seitens der HKMW Rechtsanwälte für Frau Maurer berichtet.

Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird in der Abmahnung erläutert, dass Frau Maurer über eBay verschiedene durch 3D-Druckverfahren hergestellte Waren vertreibt. Es wird weiter erläutert, dass Frau Maurer auf Grund der hohen Anzahl der Bewertungen auf eBay ständig und nicht nur bei Gelegenheit Waren absetzt. Dem abgemahnten eBay Verkäufer wird vorgeworfen ähnliche Waren zu verkaufen und dabei gewerblich zu Handeln. Somit würde ein Wettbewerbsverhältnis bestehen. Zwar sei der Abgemahnte bei eBay als „privater Verkäufer“ gemeldet, allerdings sei anhand der Käuferbewertungen „offenkundig“, dass ein gewerbliches Handeln vorliegen würde. Als gewerblicher Verkäufer habe der Abgemahnte die Pflicht, eine Registrierung nach dem Verpackungsgesetz vorzunehmen.

Dieser Registrierungspflicht gemäß § 9 I VerpackG sei der Abgemahnte aber nicht nachgekommen. Somit habe er gegen § 9 V VerpackG und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Dieser Verstoß sei im Rahmen eines Testkaufs festgestellt worden.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Weiterhin werden die Erstattung der durch den Testkauf entstandenen Kosten (hier: 14,95 Euro) sowie die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten (hier: 1.134,55 Euro) gefordert. Insgesamt soll der Abgemahnte somit 1.149,50 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.