Abmahnung: RAe Schütz für OPM Merchandising GmbH |“die ärzte“-Tickets - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. März 2022

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Abmahnung: RAe Schütz für OPM Merchandising GmbH |“die ärzte“-Tickets

Die Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe vertreten die Interessen der OPM Merchandising GmbH aus Altenmarkt a.d. Alz, welche als autorisierte Verkaufsstelle Tickets für die Tournee der Band „die ärzte“ verkauft. Die Rechtsanwälte verschickten kürzlich wieder eine Abmahnung, in welcher der unerlaubte Weiterverkauf von Tickets auf eBay gerügt wird.

Inhalt der Abmahnung:

Der von der Abmahnung Betroffene habe mehrere Tickets für die Tournee der Band „die ärzte“ gekauft, um dieses auf eBay weiterzuverkaufen. Der Weiterverkauf dieser Tickets verstoße gegen Ziffer 8.2 der Ticket-AGB, welche beim erstmaligen Ticketkauf Gegenstand des Vertrags geworden seien.

Anliegen der OPM Merchandising GmbH sei es, mit den in den AGB festgelegten Verkaufsbeschränkungen eine konsequente Verfolgung von Verstößen die gegen das soziale Preisgefüge der Band „die ärzte“ verstoßen, vorzunehmen.

Des Weiteren läge eine Irreführung gemäß §5 UWG und eine unlautere Handlung gemäß §3 Abs. 3 UWG i.V.m Anhang Nr. 9 vor, da die zumindest konkludent aufgestellte Behauptung, dass durch den Ticketkauf über die Plattform eBay ein Besuchsrecht erworben werden würde, den Anwälten zufolge unzutreffend sei.

Forderung der Abmahnung:

Wegen dieser Verstöße fordern die Schütz Rechtsanwälte von dem Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem soll der Abgemahnte eine Vertragsstrafe in Höhe von 650,00 Euro zahlen. Auch soll er die angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 308,60 Euro erstatten. Dem Abgemahnten zudem wird ein Angebot zur außergerichtlichen Einigung unterbreitet. Bei Zahlungseingang innerhalb der Zahlungsfrist, sei die OPM Merchandising GmbH bereit von der Geltendmachung der Rechtsanwaltskosten abzusehen. Der Abgemahnte müsse somit „nur“ die 650,00 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.