Abmahnung: RAe Lentze Stopper für DAZN Limited | Pay-TV - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. März 2022

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Abmahnung: RAe Lentze Stopper für DAZN Limited | Pay-TV

Die Kanzlei Lentze Stopper aus München mahnt im Auftrage der DAZN Limited aus Großbritannien, den Inhaber eines Gastronomiebetriebs wegen Urheberrechtsverletzungen ab.

Über die DAZN Limited:

Nach eigenen Angaben ist die DAZN Limited einer der führenden Pay-TV Anbieter im Bereich der Live-Sportübertragungen. Die DAZN Limited sei in Deutschland unter anderem Inhaberin der Nutzungsrechte an den Live-Übertragungen von Spielen der UEFA Champions League und der Bundesliga.

Inhalt der Abmahnung:

In der Abmahnung wird dem Betreiber eines Gastronomiebetriebs vorgeworfen, gegen die Urheberrechte der DAZN Limited verstoßen zu haben. Laut Abmahnung sei bei einer Kontrolle festgestellt worden, dass der Betreiber eine Live-Übertragung in seinem Gastronomiebetrieb zeigte, ohne die Rechte für diese Vorführung besessen zu haben. Es fehlte somit an einem Pay-TV Vertrag über die gewerbliche Vorführung der Sportübertragungen zwischen dem Betreiber und der DAZN Limited.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Gastronomiebetreiber wird seitens der Rechtsanwälte Lentze Stopper aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Diese sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 Euro vor. Zudem wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 3.000,00 Euro geltend gemacht. Weiter wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot gemacht. Dies sieht die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 1.500,00 Euro vor. Dieses Angebot gilt allerdings nur, wenn der Abgemahnte einen Abonnentenvertrag mit der DAZN Limited bezüglich der gewerblichen Vorführung der Live-Übertragungen abschließt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.