Abmahnung: Sievers & Kollegen erneut für Frau Hofschlaeger | Urheberrecht Bildnutzung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. März 2022

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Abmahnung: Sievers & Kollegen erneut für Frau Hofschlaeger | Urheberrecht Bildnutzung

Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin verschickt im Auftrag von Frau Stephanie Hofschlaeger erneut eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an Bildern.

Inhalt der Abmahnung:

Wir hatten bereits in der Vergangenheit über ähnliche Abmahnungen der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen für Frau Hofschlaeger berichtet.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen mehrere Fotografien unerlaubt auf der Unternehmens-Website verwendet zu haben. Die Urheberin dieser Bilder soll die Fotografin Frau Stephanie Hofschlaeger sein.

Die Bilder soll der Abgemahnte in verschiedene Artikel auf seiner Website eingebettet haben. Damit habe der Abgemahnte die Bilder sowohl im Sinne des § 16 UrhG vervielfältigt, als auch im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. Dies sei geschehen ohne dabei die Urheberin der Fotografien zu benennen. Ein solcher Anspruch auf Urhebernennung würde aus § 13 UrhG bestehen. Eine Verwertung der Bilder ohne Urhebernennung habe die Urheberin nie genehmigt oder zugestimmt. Somit habe der Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung an den Fotografien wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Diese sieht für zukünftige Verstöße eine pauschale Vertragsstrafe von 5.100,00 Euro vor. Darüber hinaus wird Auskunft über Art, Umfang und der Dauer der Veröffentlichung des Bildmaterials begehrt, um einen konkreten Schadensersatz beziffern zu können. Es wird angekündigt diesen Schadensersatzanspruch nach Bezifferung geltend zu machen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.