Abmahnung: RAe Diesel Schmitt Ammer für Trendmaxx GmbH |fehlerhafte Fahrrad Beleuchtung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. März 2022

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Abmahnung: RAe Diesel Schmitt Ammer für Trendmaxx GmbH |fehlerhafte Fahrrad Beleuchtung

Die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer aus Trier mahnt im Namen der Trendmaxx GmbH aus Werneck, den Betreiber eines Online-Shops für Zweiräder, wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße ab.

Inhalt der Abmahnung:

Zunächst legt die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer dar, dass die Trendmaxx GmbH seit mehr als 20 Jahren im Fernabsatzhandel für Motoroller, Zweiräder aller Art, Dreiräder und Fahrradzubehör tätig sei. Zudem würde die Trendmaxx GmbH auch andere Online-Händler beliefern. Somit würde ein Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten bestehen.
Dem abgemahnten Online-Shop Betreiber wird vorgeworfen, über seinen Online-Shop ein Fahrrad zum Kauf angeboten zu haben, welches eine fehlerhafte Beleuchtung aufweisen würde. Die Trendmaxx GmbH habe zu diesem Zweck einen Testkauf beim Abgemahnten vorgenommen. Dabei sei festgestellt worden, dass die am Fahrrad montierte Beleuchtung keine amtliche Bauartgenehmigung gemäß § 22a I Nr. 18 StVZO aufweisen würde. Somit würde es an dem für den Vertrieb notwendigen Prüfzeichen gemäß § 22a II StVZO fehlen. Durch das Anbieten des Fahrrads mit der fehlerhaften Beleuchtung, habe sich der Abgemahnte wettbewerbswidrig verhalten und somit einen Wettbewerbsverstoß begangen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Online-Händler wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe vor. Zudem soll der Abgemahnte insgesamt 2.624,27 Euro an die abmahnende Kanzlei zahlen. Der Gegenstandswert wird mit 60.000,00 Euro angegeben. Der Testkauf wird dabei mit 119,00 Euro berechnet.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.