Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film „Judas and the Black Messiah“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Judas and the Black Messiah“.

Über den Film „Judas and the Black Messiah„:

Der Film Judas and the Black Messiah ist eine Filmbiografie aus dem Jahr 2021. Der Film erschien in Deutschland am 01. Juli 2021. Regie führte Shaka King.


Der Film Judas and the Black Messiah spielt in den 60er-Jahren. Der Schwarze Kleinkriminelle William O’Neal wird auf frischer Tat bei einem Autodiebstahl ertappt. Ihm droht eine hohe Gefängnisstrafe, doch der FBI-Agent Roy Mitchell bietet ihm einen Deal an: Die Anklage gegen ihn wird fallengelassen, wenn er sich dazu bereit erklären sollte, als FBI-Informant für Roy zu arbeiten. O’Neal erhält den Auftrag, die Black Panther Party zu infiltrieren und sich deren Vorsitzenden Fred Hampton anzunähern, den das FBI zunehmend als Gefahr ansieht.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films Judas and the Black Messiah vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.