Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film „Killer’s Bodyguard“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

24. Januar 2022

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Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film „Killer’s Bodyguard“

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Killer’s Bodyguard“.

Über den Film „Killer’s Bodyguard“:

Der Film „Killer’s Bodyguard“ (Originaltitel: The Hitman’s Bodyguard“ ist eine US-amerikanische Actionkomödie aus dem Jahr 2017. Der Film erschien in Deutschland am 31 August 2017. Regie führte Patrick Hughes.


Der Film „Killer’s Bodyguard“ handelt von Michael Bryce. Er ist Sicherheitsagent und soll ausgerechnet den berühmt-berüchtigten Auftragskiller Darius Kincaid beschützen. Dieser soll nämlich im Austausch für die Freilassung seiner Frau sicher zum internationalen Gerichtshof gebracht werden, um dort gegen den weißrussischen Diktator Vladislav Dukhovich auszusagen.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Killer’s Bodyguard“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.