Abmahnung: rka Rechtsanwälte für Koch Media GmbH wegen Filesharing | „Metro Exodus“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

24. Januar 2022

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Abmahnung: rka Rechtsanwälte für Koch Media GmbH wegen Filesharing | „Metro Exodus“

Die Kanzlei .rka Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Koch Media GmbH einen Anschlussinhaber wegen angeblichem Filesharing an dem Spiel „Metro Exodus“ ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem von der Abmahnung betroffenen Anschlussinhaber wird der Vorwurf gemacht, das Computerspiel „Metro Exodus“ durch ein Filesharing-Programm (P2P-Client) in unberechtigter Weise zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch soll er den „Usern“ dieses Programms die Möglichkeit verschafft haben, darauf Zugreifen zu können. Die Koch Media GmbH sei Inhaberin der Verwertungsrechte an dem Spiel „Metro Exodus“. Sie habe einer Verwertung durch den Abgemahnten nie zugestimmt. Somit habe der Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Anwaltskanzlei .rka fordere in ihren Abmahnschreiben den Abgemahnten auf, eine strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem wird die Erteilung von umfassender Auskunft über den Umfang des Filesharings verlangt. Auch werden Schadensersatz und die Erstattung der Abmahnkosten geltend gemacht. Der Gegenstandswert wird mit 250.000,00 Euro angegeben.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.