Abmahnung Kanzlei Gleim Petri | Geschmacksmusterverletzung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. Januar 2022

Allgemeine Kategorie Tipps Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung Kanzlei Gleim Petri | Geschmacksmusterverletzung

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Gleim Petri aus Würzburg im Auftrag der Fischer Innovation & System GmbH aus Himmelstadt eine Abmahnung wegen einer Geschmacksmusterverletzung verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er ein Sparschäler/Gemüseschäler zum Kauf angeboten habe und dass dieses Produkt mit einem geschützten Muster der Fischer Innovation & System GmbH identisch sei.

Die Fischer Innovation & System GmbH sei die Inhaberin einer Lizenz an dem Gemeinschaftsmuster, welches unter der Registernummer 000747639-0002 eingetragen sei. Dieses Muster betreffe einen Küchenschäler.

Der angebotene Gemüseschäler des Abgemahnten vermittle den Gesamteindruck wie das eingetragene, geschützte Muster.

Folglich wird eine Geschmacksmusterverletzung geltend gemacht.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Geschmacksmusterverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über den Vertriebsweg der Ware verlangt. Des Weiteren wird der Abgemahnte aufgefordert unverzüglich das Anbieten und den Vertrieb des Produktes zu unterlassen. Darüber hinaus werden die Abmahnkosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.