Es wird darüber berichtet, dass die JBB Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erneut eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er in einer Gaststätte ein Fußballspiel der Bundesliga öffentlich gezeigt haben soll, obwohl ihm diesbezüglich kein Nutzungsrecht zustehe.
Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG soll das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Fußballspiel haben.
In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG berichtet:
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des fehlenden Nutzungsrechts wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz sowie die entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht. Zur Erledigung der Ansprüche wird dem Abgemahnten ein deutlich niedriger Vergleichsbetrag angeboten, wenn gleichzeitig ein Sky-Abonnement abgeschlossen wird.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.