Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es wieder um den Film „Dune“.
Über den Film „Dune“:
Der Film „Dune“ ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Film aus dem Jahr 2021. Der Film kam im September 2021 in die deutschen Kinos. Regie führte Denis Villeneuve.
Der Film „Dune“ handelt von einem im Jahre 10191 entbrennenden gigantischen Machtkampf um die Vorherrschaft über das Galaktische Imperium der Menschheit. Aus diesem Grunde schickt der kosmische Imperator Shaddam IV. Fürst Leto auf den unwirtlichen Wüstenplaneten Arrakis, wo monströse Sandwürmer leben, die eine mentale Droge – das Spice – produzieren. Doch Letos Sohn Paul wird mit Hilfe der Droge zum Erlöser und Befreier der unterdrückten Wüstenplaneten-Bewohner im Kampf gegen Shaddams Truppen.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Dune“ vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz (700,00 Euro) und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten (235,80 Euro) geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich damit vorliegend auf 935,80 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.