Filesharing Abmahnung: Frommer Legal | Film „Love, Simon“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Love, Simon“.

Über den Film „Love, Simon“:

Der Film „Love, Simon“ ist ein US-amerikanisches Dramedy aus dem Jahr 2018. Der Film kam im Juni 2018 in die deutschen Kinos. Regie führte Greg Berlanti.


Der Film „Love, Simon“ handelt von dem Schüler Simon. Niemand weiß, dass Simon schwul ist, nicht einmal seine besten Freunde. Sie stehen sich sehr nahe, doch keiner kennt sein Geheimnis. Dann outet sich einer ihrer Mitschüler anonym im Internet – und Simon ist hin und weg von Blue und dessen Mut. Die beiden beginnen, sich gegenseitig E-Mails zu schreiben und schließlich verliebt sich Simon in Blue. Als ihr Briefverkehr von Martin entdeckt wird, versucht dieser, Simon zu erpressen

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Love, Simon“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.