Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Kin“.
Über den Film „Kin“:
Der Film „Kin“ ist ein US-amerikanischer Science-Fiction-Thriller aus dem Jahr 2018. Der Film kam im August 2018 in die US-Kinos und im Jahr 2019 in die deutschen Kinos. Regie führten Jonathan und Josh Baker.
Der Film „Kin“ handelt vom dem ehemaligen Häftling Jimmy Solinski und seinem jungen Adoptivbruder Eli Solinski. Beide gelangen in den Besitz einer mysteriösen Hightech-Waffe. Diese nutzen sie zunächst, um sich gegen eine Gruppe Krimineller zu wehren, die hinter Jimmy her ist. Als dann auch noch zwei Soldaten aus der Zukunft ihre Waffe zurückverlangen, beginnt ein Kampf um Leben und Tod. Allerdings stärkt diese Erfahrung die Beziehung der beiden Brüder zueinander.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Kin“ vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.