Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH aus Kaiserslautern verschickt Mahnungen für alte Filesharing Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte.
Inhalt der alten Abmahnungen von FAREDS:
Den Mahnungen der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH waren Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte vorausgegangen. Die FAREDS Rechtsanwälte hatten den Abgemahnten in den Abmahnungen das Filesharing von Filmen vorgeworfen. Dabei sollen die Abgemahnten Filme in Online-Tauschbörsen (peer-to-peer Netzwerken) getauscht und heruntergeladen haben. Die Abgemahnten sollen die Filme somit ohne Zustimmung der Urheber verbreitet haben. Urheber war vorliegend die Malibu Media LLC. Diese hatte auch die Kanzlei FAREDS mit den Abmahnungen beauftragt.
In den Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte wurden die Abgemahnten aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem sollten sie Schadensersatz in Höhe von 500 Euro, sowie die Rechtsanwaltsgebühren zahlen.
Inhalt der Mahnungen von Rhein Inkasso:
Die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH bezieht sie auf die alten Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwälte. Sie mahnt in dem Mahnschreiben die Gebühren ab, welche in den alten Abmahnungen gefordert wurden. Zudem werden weitere Verzugszinsen gefordert. Auch die Zahlung von Inkassokosten wird abgemahnt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung/ einen Mahnbescheid erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung oder einem Mahnbescheid betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung oder einem Mahnbescheid betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung/ des Mahnbescheids.