Abmahnung: Kanzlei Frommer Legal für Allplan Deutschland GmbH | Allplan 2015 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Januar 2022

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Abmahnung: Kanzlei Frommer Legal für Allplan Deutschland GmbH | Allplan 2015

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (früher: Waldorf Frommer) mahnt im Namen der Allplan Deutschland GmbH Nutzer des CAD-Programms Allplan 2015 ab.

Inhalt der Abmahnung:

Bei den Abgemahnten handelt es sich um Nutzer des CAD-Programms Allplan 2015. Anbieter dieses Programms ist die Allplan Deutschland GmbH. Mit CAD-Programmen kann der Nutzer Modellierungen in 2D und 3D vornehmen sowie Bau- und Gebäudeteile erstellen.
Den abgemahnten Nutzern von Allplan 2015 wird von der Kanzlei Frommer Legal vorgeworfen, die Software ohne eine notwendige Lizenzierung genutzt zu haben. Die Abgemahnten sollen den Softwareschutz des Programms mittels eines „Software-Cracks“ überwunden haben. Somit sei der Kopierschutz außer Kraft gesetzt worden und eine Nutzung ohne Berechtigung erfolgt. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung gemäß §§ 69c Nr. 1, Nr. 2, 16 UrhG dar.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Abgemahnten werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem sollen sie Auskunft über Umfang und Dauer der Softwarenutzung erteilen. Auch wird ein verhältnismäßig hoher Schadensersatz gefordert. Weiter sollen die Abgemahnten die Rechtsanwaltskosten für das Tätig werden der Kanzlei Frommer Legal erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.