Abmahnung: Rieck & Partner für Matthias Hinrichsen |Urheberrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. Dezember 2021

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Abmahnung: Rieck & Partner für Matthias Hinrichsen |Urheberrecht

Die Kanzlei Rieck & Partner aus Hamburg mahnt für den Fotografen Matthias Hinrichsen die Betreiber einer Website wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Fotografien ab.

Inhalt der Abmahnung:

Die Betreiber der Website haben laut Abmahnung mehrere Fotos des Fotografen Matthias Hinrichsen auf einer Website genutzt, ohne Lizenzen für die Nutzung der Fotos erworben zu haben. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass Herr Hinrichsen auf das Erstellen von hochwertigen Landschafts- und Reisefotografien aus Israel spezialisiert sei. Zudem bestreite er mit der Lizenzierung der Bilder seinen Lebensunterhalt. Viele seiner Fotografien würden bei Google ein sehr hohes Ranking aufweisen. Die streitgegenständlichen Fotografien würden den See Genezareth aus verschiedenen Perspektiven zeigen. Herr Matthias Hinrichsen sei als Urheber Inhaber der exklusiven Verwertungs- und Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Werken. In der Abmahnung wird seitens der Kanzlei Rieck & Partner weiter ausgeführt, dass die Fotos auf der streitgegenständlichen Website auch als PDF zum Download zu Verfügung stehen würden. Da Herr Hinrichsen selbst der Nutzung der Bilder durch die Abgemahnten nie zugestimmt habe und somit keine Lizenzierung vorliege, haben die Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Abgemahnten werden aufgefordert umfangreiche Auskünfte über die Nutzung und Herkunft der streitgegenständlichen Fotos zu erteilen. Zudem werden die Abgemahnten aufgefordert, die Fotos umgehend von der Website zu entfernen und eine weitere Nutzung zu unterlassen. Weiter soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden, welche für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe vorsieht. Es wird zudem Schadensersatz in Höhe von 5.189,60 Euro geltend gemacht. Zudem sollen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.375,88 Euro (nach einem Gegenstandswert von 24.989,60 Euro) erstattet werden. Die Abgemahnten sollen somit insgesamt 6.565,48 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.