Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen „No Sudden Move“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „No Sudden Move“.

Über den Film „No Sudden Move“:

Der Film No Sudden Moveist ein Thriller aus dem Jahr 2021. Der Film kam 24. Juni 2021 in die deutschen Kinos. Regie führte Steven Soderbergh.


Der Film „No Sudden Move“ handelt von Curt Goynes. Er wird kaum aus der Haft entlassen, da gerät er auch schon in die Machenschaften eines Detroiter Verbrechersyndikats. Er kann dem Ärger nur entgehen, indem er einen bestimmten Job erledigt, den ihm der zwielichtige Mittelsmann Jones anbietet: Er soll gemeinsam mit anderen Kleinkriminellen ein wichtiges Dokument stehlen. Dabei geht jedoch alles schief, was nur schief gehen kann und die Gruppe muss feststellen, dass man ihnen nicht die ganze Wahrheit über den Auftrag verraten hat.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „No Sudden Move“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.