Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen „Der Spion von nebenan“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. November 2021

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Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen „Der Spion von nebenan“

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Der Spion von nebenan“.

Über den Film „Der Spion von nebenan“:

Der Film „Der Spion von nebenan“ ist eine US-amerikanische Actionkomödie aus dem Jahr 2020. Der Film erschien unter dem Originaltitel „My Spy“. Er kam am 13. März 2020 in die deutschen Kinos. Regie führte Peter Segal.


Der Film „Der Spion von nebenan“ handelt von einem CIA-Undercover-Agenten namens JJ. Er bekommt den Auftrag eine Familie zu überwachen. Doch ein neunjähriges Mädchen macht ihm das Leben schwer. Denn sie überführt JJ und bietet ihm einen Deal an – im Gegenzug will sie ihn nicht verraten.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Der Spion von nebenan“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.