Abmahnung Juwelier Chronotage GmbH |Elektrogesetz - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. November 2021

Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung Juwelier Chronotage GmbH |Elektrogesetz

Es wird darüber berichtet, dass ein Rechtsanwalt aus Berlin erneut eine Abmahnung im Auftrag der Juwelier Chronotage GmbH wegen des Verstoßes gegen das Elektrogesetz verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:


Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er rechtswidrig Elektrogeräte auf eBay angeboten haben soll. So soll der Händler markenlose Wanduhren zum Kauf angeboten haben, ohne bei der Stiftung EAR registriert zu sein. Die Wanduhren stellen Elektrogeräte im Sinne des Elektrogesetzes dar.

Durch die fehlende Registrierung soll nach Ansicht des Abmahnanwalts aus Berlin ein Wettbewerbsverstoß vorliegen.

In der Vergangenheit wurde schon vermehrt auf den folgenden Internetseiten über Abmahnungen von der Juwelier Chronotage GmbH berichtet:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrecht-abmahnung-rechtsanwalt-s-fuer-juwelier-chronotage-gmbh_043736.html

https://www.anwalt24.de/fachartikel/abmahnung/55481

Forderung aus der Abmahnung:


Aufgrund des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht wird die Einstellung des Verkaufs gefordert. Nach einer Registrierung bei der Stiftung EAR sei erst eine Wiederaufnahme des Verkaufs möglich.


Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?


Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.