Abmahnung | Como Sonderposten GmbH | LUCID - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. November 2021

Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung | Como Sonderposten GmbH | LUCID

Es wird darüber berichtet, dass ein Rechtsanwalt aus Berlin im Auftrag der Como Sonderposten GmbH aus Düsseldorf eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:


Die Como Sonderposten GmbH verkauft nach eigenen Angaben online Eisenbahnschienen, Bausteine, Socken usw. Ein bekannter Abmahnanwalt aus Berlin vertritt die GmbH zum wiederholten Male.

In der jetzigen Abmahnung geht es um die fehlende Registrierung im Verpackungsregister „LUCID“. Aufgrund des Fehlens der Registrierung werde gegen § 9 Abs. 4 Verpackungsgesetz verstoßen.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über derartige Abmahnungen von dem Rechtsanwalt aus Berlin berichtet:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-des-ra-s-im-auftrag-der-como-sonderposten-gmbh_180397.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-des-ra-s-im-auftrag-der-como-sonderposten-gmbh_159363.html


Forderung aus der Abmahnung:


Der Rechtsanwalt aus Berlin fordert zunächst einen Nachweis einer etwaigen Registrierung. Kann eine Registrierung im Verpackungsregister nicht nachgewiesen werden, soll dies unverzüglich geschehen. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?


Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.