Neuer Bußgeldkatalog ab dem 9 November 2021 |härtere Strafen für Autofahrer - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

1. November 2021

Allgemeine Kategorie Tipps

Neuer Bußgeldkatalog ab dem 9 November 2021 |härtere Strafen für Autofahrer

Ab dem 9 November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog für Auto- und Motorradfahrer. Mit dem neuen Katalog gibt es eine deutliche Erhöhung der Bußgelder für Tempoverstöße, Falschparker und für Verstöße beim Bilden einer Rettungsgasse.

Verstöße innerorts:

Die Bußgelder für Tempoverstöße innerorts haben sich deutlich erhöht. Zum Teil haben sich die Verwarngelder hier sogar verdoppelt. Unverändert bleibt die Grenze von 21 km/h. Wer diese Grenze überschreitet, bekommt Punkte in Flensburg.

Tempoverstöße in km/hBußgelder aktuell (EUR)Bußgelder ab 09.11.21 (EUR)Punkte in FlensburgFahrverbot in Monaten
bis zu 101530keine
11 – 152550keine
16 – 203570keine
21 – 25801151
26 – 3010018011*
31 – 4016026021
41 – 5020040021
51 – 6028056022
61 -7048070023
Über 7068080023

* Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird. (Quelle: ADAC)

Verstöße außerorts:

Geschwindigkeitsverstöße außerorts sind nach wie vor etwas günstiger. Aber auch hier haben sich die Verwarngelder deutlich erhöht.

Tempoverstöße in km/hBußgelder aktuell (EUR)Bußgelder ab 09.11.21 (EUR)Punkte in FlensburgFahrverbot in Monaten
bis zu 101020keine
11 – 152040keine
16 – 203060keine
21 – 25701001
26 – 308015011*
31 – 4012020011*
41 – 5016032021
51 – 6024048021
61 -7044060022
Über 7060070023

* Wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird. (Quelle: ADAC)

Verstöße beim Bilden einer Rettungsgasse:

Rettungsgasse wird nicht gebildet:

Bisher:Ab 09.11.21
200 Euro + zwei Punkte in Flensburg200 Euro + zwei Punkte in Flensburg + 1 Monat Fahrverbot

(Quelle: ADAC)

Rettungsgasse wird befahren:

Wer eine gebildete Rettungsgasse befährt um etwa schneller im Stau voran zu kommen, hat künftig hohe Bußgelder zu befürchten und muss zudem mit einem Fahrverbot rechnen.

Wer die Rettungsgasse durchfährt:
– zahlt mindestens 240 Euro
– bekommt zwei Punkte in Flensburg
– und einen Monat Fahrverbot

Werden beim nicht Bilden der Rettungsgasse oder beim Durchfahren der Rettungsgasse andere behindert, gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro gerechnet werden.

Parkverstöße:

Auch wer zukünftig Parkverstöße begeht muss tiefer in die Tasche greifen. Die Bußgelder haben sich teilweise mehr als verdoppelt. Zudem werden anders als bisher, auch Punkte in Flensburg verteilt. Auch wurden einige neue Tatbestände in den Katalog aufgenommen.

TatbestandBußgelder aktuell (EUR)Bußgelder ab 09.11.21 (EUR)Punkte in FlensburgNeue Tatbestände
Höchstparkdauer überschritten:   
bis zu 30 Min.1020  
bis zu 1 Stunde1525  
bis zu 2 Stunden2030  
bis zu 3 Stunden2535  
länger als 3 Stunden3040  
Parkverbot missachtet:1525  
länger als 1 Stunde2540  
mit Behinderung2540  
länger als 1 Stunde + Behinderung3550  
In zweiter Reihe geparkt:2055 Mit Gefährdung: (90 Euro + 1 Punkt)

Mit Sachbeschädigung: (110 Euro + 1 Punkt)  
Länger als 15 Minuten30851
mit Behinderung25801
Länger als 15 Min. + Behinderung35901 
Parken in Feuerwehrzufahrt3555 Und dadurch Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert (100 Euro + 1 Punkt)
unberechtigt auf Behindertenparkplatz Parken3555  
auf Geh- und Radweg unzulässig geparkt:2055 Mit Gefährdung (80 Euro + 1 Punkt)

Mit Sachbeschädigung (100 Euro + 1 Punkt)
länger als 1 Stunde30701
mit Behinderung30701
länger als 1 Stunde + Behinderung35801 

(Quelle: ADAC)

Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen?

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben, melden Sie sich gerne bei uns in der Kanzlei per Mail unter Beifügung des Bußgeldbescheides. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie uns bitte Ihre Versicherungsnummer und Ihre Versicherungsgesellschaft mit. So können wir uns umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Wir nehmen uns Ihres Falles gerne an und beraten Sie fachkundig im Hinblick auf Ihre Rechte und Möglichkeiten.