Es wird darüber berichtet, dass der Verband des eZigarettenhandels e.V. aus Berlin eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Werbeverbot im eZigarettenhandel verschickt haben soll.
Inhalt der Abmahnung:
Der Empfänger der Abmahnung ist ein eZigarettenhändler. Ihm wird vorgeworfen, dass er gegen das Werbeverbot im eZigarettenhandel verstoßen haben soll.
Der Abgemahnte soll auf Facebook und auf dessen Blog Werbung für Tabakwaren betrieben haben.
Gemäß § 19 Abs. 2, 3 TabakerzG ist es verboten für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter in der Presse und in Diensten der Informationsgesellschaft zu werben. Das besagte Werbeverbot wurde erst kürzlich in das TabakerzG hinzugefügt und ist äußerst weitreichend.
Mit der Werbung im Internet habe der Abgemahnte nach Ansicht des Verbandes des eZigarettenhandels e.V. gegen das Werbeverbot und folglich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.