Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen „Palm Springs“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Palm Springs“.

Über den Film Palm Springs:

Der Film Palm Springsist eine US-amerikanische Filmkomödie von Max Barbakow aus dem Jahre 2020. Der Film feierte seine Premiere beim Sundance Filmfestival im Januar 2020.


Der Film Palm Springs handelt von den beiden Hochzeitsgästen Nyles und Sarah. Beide teilen durch Zufall dasselbe Schicksal. Sie stecken in einer Zeitschleife fest und erleben immer wieder die Hochzeitsfeier. Während Nyles sich bereits damit abgefunden hat, will Sarah nicht so weiterleben. Ihre bald verzweifelten Versuche, ihr Leben vor der Zeitschleife zurückzubekommen, werden von Nyles belächelt. Er hingegen erfindet immer neue Wege, die Hochzeitsfeier anders zu erleben.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films Palm Springs vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 935,80 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.