Abmahnung | Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. Oktober 2021

Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung | Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.

Es wird darüber berichtet, dass der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erneut eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll einen Durchlauferhitzer im Internet zum Kauf angeboten haben. Zu dem Angebot wurden einige Hinweise von dem Verkäufer aufgelistet.

Gerügt wird von dem Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V., dass in dem Kaufangebot ein relevanter Hinweis fehlt. Der Durchlauferhitzer kann nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen installiert werden.

Folglich wird wegen des Fehlens des Hinweises ein Wettbewerbsverstoß geltend gemacht.

Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. verschickt vermehrt Abmahnungen wegen Verstöße an diversen Wettbewerbsrechten. Kürzlich wurde eine Abmahnung wegen der Verletzung von Kennzeichnungspflichten in Bezug auf Lebensmittel versendet.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund des Wettbewerbsverstoßes wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die Kosten für die Abmahnung geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.