Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Cash Truck“.
Über den Film „Cash Truck“:
Der Film „Cash Truck“ ist ein US-amerikanischer Thriller von Guy Ritchie aus dem Jahre 2021. Der Film wird in den USA unter dem Originaltitel „Wrath of Man“ ausgestrahlt.
Der Film „Cash Truck“ handelt von Patrick Hill, dem neuen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma für Geldtransporte. Bereits an seinem ersten Arbeitstag kommt es zu einem bewaffneten Überfall und Hill kann mit seiner präzisen Kampfkunst die Gangster erledigen. Hintergrund für sein Engagement ist, dass er sich am Tod seines Sohnes rächen will. Bei einem weiteren Überfall ist auch Hills Vorgesetzter involviert und droht ihm mit dem Tod. Es gibt eine große Schießerei und auch Hill wird scheinbar erschossen. Aber nur scheinbar. Endlich kann er den Drahtzieher hinter den Überfällen aufdecken und ihn, den Mörder seines Sohnes letztlich erschießen.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Cash Truck“ vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.