Abmahnung Fotografie Petra Heide | Lichtbild auf eBay - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. Oktober 2021

Urheber- und Internetrecht Abmahnung

Abmahnung Fotografie Petra Heide | Lichtbild auf eBay

Fotografie Petra Heide aus Aidenbach verschickt eine Abmahnung wegen einer angeblichen Verletzung des Urheberrechts.


Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Verkaufsplattform eBay Artikel zum Kauf angeboten hat und diese mit urheberrechtlich geschützten Lichtbildern beworben habe. Die Lichtbilder seien professionell erstellte Produkt- und Werbefotografien von Petra Heide.

Die Verwendung des Fotomaterials soll ohne die vorherige Zustimmung von der Urheberin Petra Heide erfolgt sein. Dies stelle eine unzulässige Vervielfältigung und eine öffentliche Zugänglichmachung gemäß §§ 16, 19a UrhG dar.

Folglich wird dem Abgemahnten mit der angeblichen unberechtigten Nutzung des Bildmaterials eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über die Art und Umfang der Verwendung der Lichtbilder verlangt. Darüber hinaus wird ein Schadensersatz geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.