Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen „The Marksman - Der Scharfschütze“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Oktober 2021

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Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen „The Marksman – Der Scharfschütze“

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „The Marksman – Der Scharfschütze“.

Über den Film „The Marksman – Der Scharfschütze“:

Der Film „The Marksman – Der Scharfschütze“ ist ein US-amerikanischer Actionfilm von Robert Lorenz aus dem Jahre 2021. Der Film kam am 15. Januar 2021 in die US-amerikanischen Kinos.

Der Film The Marksman – Der Scharfschütze“ handelt von dem Rancher und pensionierten US- Marine Jim Hanson. Er lebt in einer Grenzstadt in Arizona. Während einer Patrouille trifft er auf Rosa und ihren Sohn Miguel, die auf der Flucht vor einem mexikanischen Kartell illegal in die USA eingereist sind. Rosa wird bei einem Angriff der Gangster getötet und Hanson beschließt daraufhin, Miguel zu seiner Familie nach Chicago zu bringen.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „The Marksman – Der Scharfschütze“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Kosten belaufen sich vorliegend auf 938,50 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.