Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen „Batman: Soul of the Dragon“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Oktober 2021

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Filesharing Abmahnung | Frommer Legal wegen „Batman: Soul of the Dragon“

Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Batman: Soul of the Dragon“.

Über den Film „Batman: Soul of the Dragon“:

Der Film „Batman: Soul of the Dragon“ ist ein Spielfilm von Sam Liu aus dem Jahre 2021. Der Film kam am 12. Januar 2021 in die US-amerikanischen Kinos.

Der Film „Batman: Soul of the Dragon“ handelt von Batman und seinem ehemaligen Mitschüler. Beide machen sich auf die Suche nach einem Kampfsportlehrer. Dabei stehen ihnen einige Feinde im Weg. Sie müssen sie bekämpfen, um den Lehrer retten zu können. Dabei müssen als Team zusammenarbeiten.

Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Batman: Soul of the Dragon“ vorgeworfen.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich vorliegend auf 935,80 Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.