Abmahnung: RA Stoppelkamp mahnt für Petra Heide ab | eBay Produktfotos - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Oktober 2021

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Abmahnung: RA Stoppelkamp mahnt für Petra Heide ab | eBay Produktfotos

Rechtsanwalt Stoppelkamp aus Deggendorf mahnt als Insolvenzverwalter der Fotografin Petra Heide einen eBay Nutzer wegen angeblich urheberrechtswidriger Nutzung von Produktfotos auf eBay ab.

Inhalt der Abmahnung:

In dem uns vorliegenden Schreiben verweist Rechtsanwalt Stoppelkamp auf eine Abmahnung aus dem Jahre 2018. Unsere Mandantin habe 2018 von der Fotografin Petra Heide eine Abmahnung mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 1.268.65 Euro erhalten. Unsere Mandantin habe zuvor angeblich Produktfotos zum Bewerben eines Angebots auf eBay genutzt, an welchen Petra Heide die ausschließlichen Verwertungsrechte halte. Eine Zustimmung der Rechteinhaberin nach § 7 Urh´G habe die Abgemahnte nicht eingeholt. Durch die Verwendung der Fotos habe sie somit gegen §§ 16, 19a UrhG verstoßen.

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass unsere Mandantin die geforderte Summe nie gezahlt habe. Als Insolvenzverwalter der Fotografin Petra Heide sei RA Stoppelkamp aber gesetzlich verpflichtet die ausstehenden Forderungen aus der Abmahnung einzutreiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die damals veranschlagten Kosten zu hoch waren. Diese beliefen sich auf 60 Euro je Bild und weiteren 50% wegen mehrfacher Verwendung der Bilder.

Forderungen aus der Abmahnung:

Herr Stoppelkamp verweist auf gerichtliche Entscheidungen und gibt an, dass die Kosten deshalb nun auf 30 Euro je Bild reduziert würden. RA Stoppelkamp macht im Folgenden ein Angebot für einen Vergleich, wenn die Summe von 278,65 Euro umgehend gezahlt werde (30 Euro je Bild + 8,65 Euro Kostenpauschale). Sollte die Zahlung vorgenommen werden, würde auch auf Geltendmachung zusätzlicher Kosten für die Mehrfachverwendung der Bilder verzichtet werden. Zudem würde man auch auf einen Aufschlag in Höhe von 100% wegen Nichtnennung des Urhebers verzichten. Bei der geltend gemachten Forderung bewege man sich am untersten Rand dessen was Gerichte zuletzt festgesetzt hätten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.