Abmahnung: RA Sandhage für Sachse Vertriebs GbR|Sterillium - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Oktober 2021

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Abmahnung: RA Sandhage für Sachse Vertriebs GbR|Sterillium

Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin mahnt für die Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR (kurz Sachse Vertriebs GbR) einen Verkäufer von Desinfektionsmittel wegen fehlender Eintragung in das Versandhandelsregister ab.

Die Sachse Vertriebs GbR hatte auch in der Vergangenheit bereits mehrfach Verstöße u.a. gegen das Verpackungsgesetz durch RA Sandhage abmahnen lassen.

Inhalt der Abmahnung:

In der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen Händedesinfektionsmittel der Marke Sterillium im Internet zum Kauf angeboten zu haben. Da es sich nach Auffassung der Abmahnenden bei Sterillium um ein zugelassenes Arzneimittel handeln würde, sei eine Eintragung im Versandhandelsregister notwendig. Diese sei verpflichten, wenn Arzneimittel online verkauft würden. Eine solche Eintragung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe der Abgemahnte aber nicht vorgenommen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Rechtsanwalt Sandhage fordert den Abgemahnten im Namen der Sachse Vertriebs GbR auf den Handel mit Sterillium ohne Eintragung in das Versandhandelsregister sofort zu unterlassen. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert entstandene Kosten in Höhe von 453,68 Euro zu erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.