Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Three billboards outside ebbing missouri“.
Über den Film „Three billboards outside ebbing missouri“:
Der Film „Three billboards outside ebbing missouri“ ist ein Spielfilm von Martin McDonagh aus dem Jahre 2017. Der Film kam am 10. November 2017 in die US-amerikanischen und am 25. Januar 2018 in die deutschen Kinos.
Der Film Three billboards outside ebbing missouri handelt von Mildred Hayes. Nachdem ihre Tochter vergewaltigt wurde, legt sie sich mit der Polizei an, da sie findet, dass die Polizisten ihre Arbeit nicht richtig machen. Dazu stellt sie vor ihrer Heimatstadt in Missouri drei provokante riesige Werbetafeln auf. Darauf sind Anfeindungen gegen den dort heimischen Polizeichef geschrieben. Ihr Sohn Robbie scheut diesen Konflikt. Doch Mildred Hayes will nicht aufgeben und dafür kämpfen bis Gerechtigkeit herrscht.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Three billboards outside ebbing missouri“ vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.