Abmahnung: Kanzlei Frommer Legal erneut für Image Professionals GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Oktober 2021

Allgemeine Kategorie Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung Dokumente Aktuelles

Abmahnung: Kanzlei Frommer Legal erneut für Image Professionals GmbH

Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickt erneut für die Image Professionals GmbH, ebenfalls aus München, eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Inhalt der Abmahnung:

Die Image Professionals GmbH ist eine international tätige Bildagentur.

Dem Abgemahnten wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial (Lichtbilder, Lichtbildwerke) vorgeworfen. Das Bildmaterial soll demnach im Internet veröffentlicht worden sein. Die streitgegenständliche Fotografie soll eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG sowie eine öffentliche Zugänglichkeit gemäß § 19a UrhG darstellen.

Für diese Verwendung habe der Abgemahnte allerdings keine erforderliche Nutzungserlaubnis von der Image Professionals GmbH erhalten.

Folglich wird eine Urheberrechtsverletzung geltend gemacht.

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die umfassende Auskunft über die Herkunft und den Zeitpunkt der Verwendung des Bildmaterials gefordert. Darüber hinaus wird ein noch nicht bezifferter Schadensersatz begehrt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.