Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „Vergiftete Wahrheit“.
Über den Film Vergiftete Wahrheit:
Der Film handelt von dem Unternehmensanwalt Robert Bilott. Er hat es endlich geschafft offiziell Partner in der Firma zu werden. Obwohl sein Arbeitgeber bisher eng mit dem Chemieunternehmen DuPont verbunden war, beginnt nun Bilott die Legalität von DuPonts Arbeitsmethoden zu hinterfragen. Dabei klärt er auf, dass die Chemiefirma eine Reihe von schädlichen Praktiken, wie etwa die Umweltverschmutzung durch Perfluoroctansäure (PFOA) und andere per- und polyfluorierte Alkylverbindungen verschleiern wollte. Vor Gericht kann Bilott eine Verbindung zwischen einer Reihe ungeklärter Todesfälle und dem Chemieunternehmen aufdecken. Außerdem deckt er auf, dass das Unternehmen versuchte die Gefährlichkeit der verwendeten Inhaltsstoffe vor der US-Regierung zu verharmlosen.
Der Film Vergiftete Wahrheit mit dem Originaltitel „Dark Waters“, kam am 22.11.2019 in die US-Kinos.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Vergiftete Wahrheit“ vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten von insgesamt 938,50 Euro geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.