Die Kanzlei Frommer Legal aus München (vormals Waldorf Frommer) verschickte erneut eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings. Dieses Mal geht es um den Film „7500“.
Über den Film 7500:
Der Film 7500 ist ein Thriller der im August 2019 beim Locarno Film Festival erstmals gezeigt wurde und im Dezember 2019 in die deutschen Kinos kam.
Der Film 7500 spielt ausschließlich im Cockpit eines Airbus auf dem Flug von Berlin nach Paris. Plötzlich ertönt Geschrei an Board. Muslimische Extremisten versuchen mit Glassplittern bewaffnet das Cockpit zu stürmen. Einem der Terroristen gelingt es auch in das Cockpit zu kommen. Mit knapper Not gelingt es den Angriff abzuwehren und einen der Terroristen kampfunfähig zu machen. Doch der Pilot ist schwer verletzt. Sein junger Co-Pilot hat einen unbrauchbar gewordenen Arm und die Gewissheit, dass ihm und seinen Passagieren Unheil und womöglich sogar der Tod droht, wenn er den Angreifern nicht den Zutritt zum Cockpit gewährt.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „7500“ vorgeworfen.
Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.