Abmahnung | Pink Floyd Music Ltd. - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. August 2021

Urheber- und Internetrecht Abmahnung

Abmahnung der Kanzlei Gutsch & Schlegel | Pink Floyd Music Ltd.

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel aus Hamburg verschickt erneut für Pink Floyd Music Ltd. aus London eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.


Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Handelsplattform eBay eine CD mit der Musik von Pink Floyd zum Kauf angeboten hat und dadurch das Urheberrecht von Pink Floyd verletzt hat.

Die angebotene CD, die einen „gemixten“ Tonträger darstellt, sei in dieser Form nicht von Pink Floyd veröffentlicht, hergestellt oder lizenziert worden. Das Inverkehrbringen der urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme wurde nicht von dem Berechtigten genehmigt, wobei eine vorherige Zustimmung oder Genehmigung erforderlich wäre.

Das Anbieten dieser CD habe das Verbreitungsrecht der Pink Floyd Music Ltd. verletzt.

Folglich wird dem Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen.


Forderung der Abmahnung:

Aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird der Abgemahnte aufgefordert etwaige noch bei ihm befindlichen Tonträger zu vernichten sowie Schadensersatz zu leisten.

Schließlich werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.