Abmahnung Kanzlei HB E-Commerce - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. August 2021

Wettbewerbsrecht Abmahnung

Abmahnung Kanzlei HB E-Commerce | NGV Handels GmbH

Die Kanzlei HB E-Commerce aus Leipzig verschickt im Auftrag von der NGV Handels GmbH aus Sonthofen eine Abmahnung wegen angeblicher Wettbewerbsverletzung.


Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll auf eBay Ohrenkerzen zum Kauf angeboten haben.

Im Bezug dessen wird ihm vorgeworfen, dass er unzulässige Angaben darüber getätigt hat, dass die Ohrenkerzen Ohren reinigen würden, möglichen Tinnitus und Schwindel mildern, die Kerze aus 100 % Bienenwachs bestehe und dass im Lieferumfang eine Tropfscheibe enthalten sei.

Diese Angaben seien unzulässig sowie irreführend und haben zur Folge, dass sie gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Die NGV Handels GmbH stehe nach Angaben im Abmahnschreiben in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu dem Abgemahnten. Daher sei die GmbH dazu berechtigt etwaige Wettbewerbsverletzungen abzumahnen.

Mithin wird eine Verletzung des Wettbewerbsrechts geltend gemacht.


Forderung der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Wettbewerbsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Kosten der Abmahnung geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.