Abmahnung Albrecht - Bischoff - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. August 2021

Urheber- und Internetrecht Abmahnung

Abmahnung der Kanzlei Albrecht – Bischoff für die Knieper Verwaltungs GmbH

Die Kanzlei Albrecht – Bischoff aus Hamburg hat eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung für die Knieper Verwaltungs GmbH aus Bremen verschickt.


Inhalt der Abmahnung:


In der hier vorliegenden Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass er Fotos im Internet benutzt, an dessen die Mandantin der Kanzlei Albrecht – Bischoff die ausschließlichen Nutzungsrechte hat. Demnach hat der Abgemahnte Speisefotografien von der Knieper Verwaltungs GmbH auf seiner Website veröffentlicht. Für diese Nutzung hat der Abgemahnte keine Nutzungsberechtigung erhalten.

Der Geschäftsführer der GmbH und der Betreiber des unter www.marions-kochbuch.de abrufbaren Internet-Kochbuchs, auf der die bezeichneten Bilder veröffentlicht wurden, ist der Fotograf des Bildmaterials. Vertraglich hat der Fotograf des Bildmaterials der GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte der abrufbaren Fotografien auf der Website eingeräumt.


Forderung der Abmahnung:


Aufgrund der Urheberrechtsverletzung begehrt die Knieper Verwaltungs GmbH die Beseitigung des Bildmaterials von der Website und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darüber hinaus macht der Geschäftsführer der GmbH einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 3.624,00 Euro sowie die bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?


Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.