Die Rieck & Partner Rechtsanwälte PartG mbB aus Hamburg verschickten kürzlich für einen Berufsfotografen eine Abmahnung, in welcher der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung erhoben wird.
Inhalt der Abmahnung:
Konkreter Gegenstand der Abmahnung sind Fotografien des Mandanten der Kanzlei Rieck & Partner. Die Abgemahnten haben diese geschützten Fotografien auf ihrer Internetseite verwendet, ohne die zur Verwendung notwendige Zustimmung in Form einer Lizenzvereinbarung zu haben. Dies stelle eine Verletzung des Urheberrechts dar.
Forderungen der Abmahnung:
Aufgrund dieser vorgeworfenen Rechtsverletzung wird von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin sollen sie die Bilder von der Website beseitigen, eine Auskunftserteilung vornehmen und die Rechtsverfolgungskosten ersetzen. Schließlich wird noch ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.