Kanzlei Albrecht & Bischoff für Knieper Verwaltungs GmbH

22. Juli 2021

Tipps Urheber- und Internetrecht Abmahnung

Kanzlei Albrecht & Bischoff für Knieper Verwaltungs GmbH

Die Albrecht & Bischoff, Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg vertreten die Interessen der Knieper Verwaltungs GmbH. Die Rechtsanwälte verschickten nun erneut Schreiben, mit welchem die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet abgemahnt wird.


Inhalt der Abmahnung:

Die Knieper Verwaltungs GmbH ist Inhaberin der exklusiven Nutzungsrechte der unter www.marions-kochbuch.de abrufbaren Fotografien.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen verschiedene Fotografien öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dem Abgemahnten sei jedoch keine Nutzungsberechtigung erteilt worden, sodass die erfolgte Verwendung unerlaubt geschehen sei. Aufgrund der fehlenden Nutzungsberechtigung und der damit einhergehenden unerlaubten Verwendung des Fotos läge somit ein Verletzung der Rechte aus §§ 15, 16, 19a, 31 Abs. 3 UrhG dar.


Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund des Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte für ihre Mandantin von dem Abgemahnten zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiterhin wird die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.