Frommer Legal wegen Filesharing | „Mortal Kombat“

7. Juli 2021

Urheber- und Internetrecht Abmahnung

Frommer Legal wegen Filesharing | „Mortal Kombat“


Die Kanzlei Frommer Legal verschickte eine Abmahnung mit dem Vorwurf des Filesharings des Films „Mortal Kombat“.

„Mortal Kombat“ ist ein US-amerikanischer Action- und Fantasyfilm aus dem Jahr 2021 von dem Regisseur Simon McQuoid.


Über den Film:

Die Erde wird von dunklen Kräften aus der Outworld bedroht. Sollten die finsteren Mächte zehn Turniere namens „Mortal Kombat“ gewinnen, wird Shang Tsung für immer die Kontrolle über die Erde erlangen. Bei neun Siegen stehen die Krieger von Outworld jetzt. Der weise Erdenbeschützer Lord Raiden setzt nun all seine Hoffnungen in drei besondere Kämpfer: Die Ex-Elite-Soldatin Sonya Blade, ihr Mentor Jax Briggs und der MMA-Kämpfer Cole Young müssen mithilfe des Mönchs Liu Kang die Erde verteidigen.


Inhalt und Forderungen der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film im Internet unerlaubterweise zum Download bereitgestellt zu haben.

Gefordert wird aufgrund dieser Rechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird zur außergerichtlichen Klärung ein Lizenzschadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.