Harmsen Utescher für Mary Kay Cosmetics GmbH | Kosmetikprodukte - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

23. Juni 2021

Abmahnung Tipps Wettbewerbsrecht

Harmsen Utescher für Mary Kay Cosmetics GmbH | Kosmetikprodukte

Die Harmsen Utescher Rechtsanwaltspartnerschaft mbB verschickten kürzlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für die Mary Kay Cosmetics GmbH aus München.


Inhalt der Abmahnung:

Gerügt wird ein Angebot auf eBay. Die abgemahnte Person habe dort „Mary Kay“ – Kosmetikprodukte, bei welchen das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, zum Kauf angeboten. Die jeweiligen Angebote seien jedoch nicht mit einem deutlichen Hinweis auf das abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdatum versehen worden. Dies stelle eine unlautere Irreführung dar und sei somit wettbewerbswidrig.


Forderungen aus der Abmahnung:

Gefordert wird von dem Abgemahnten, das beanstandete Verhalten einzustellen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Weiterhin wird die Erteilung einer Auskunft sowie die Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten, bemessen an einem Streitwert von 200.000,00 €, gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.