Abmahnung: Verbraucherzentrale mahnt ab | Cookie-Banner - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

31. Mai 2021

Allgemeine Kategorie Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Aktuelles

Abmahnung: Verbraucherzentrale mahnt ab | Cookie-Banner

Die Verbraucherzentrale mahnt den Betreiber einer Website wegen der Gestaltung eines sogenannten Cookie-Banners ab.

Über die Verbraucherzentrale:

Die deutschen Verbraucherzentralen sind auf Landesebene organisierte Vereine, die sich aufgrund eines staatlichen Auftrags dem Verbraucherschutz widmen und Beratungsleistungen erbringen. Sie sind als gemeinnützig anerkannt und in der politischen Dachorganisation Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. zusammengeschlossen.

Inhalt der Abmahnung:

In der Abmahnung geht es um die Information über die Verwendung von sogenannten Cookies auf einer Internetseite. Cookies sind Textinformationen, die im Browser auf dem Endgerät des Betrachters jeweils zu einer besuchten Website gespeichert werden können. Vorliegend geht es um die Gestaltung eines Cookie-Banners. Ein solcher Banner taucht bei dem Besuch einer Website auf und ermöglicht es dem Nutzer datenschutzrechtliche Einstellung über die Verwendung von Cookies vorzunehmen. Laut Abmahnung, sei die Gestaltung der Einwilligungserklärung durch den Cookie-Banner mangelhaft.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Mit einer solchen Erklärung erklärt sich der Unterzeichner bereit, zukünftige Verstöße gegen das gerügte Verhalten zu unterlassen. Zudem soll der Abgemahnte Abmahnkosten in Höhe von 269,52 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.