Abmahnung: RA Gucia mahnt für Catprint Media GmbH Urheberrechtsverletzungen ab |Cartoons - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

31. Mai 2021

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Abmahnung: RA Gucia mahnt für Catprint Media GmbH Urheberrechtsverletzungen ab |Cartoons

Rechtsanwalt Bernd Gucia mahnt für die Agentur Catprint Media GmbH aus Garbsen, die Verletzung von Urheberrechten an Cartoons des Zeichners Uli Stein ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf seiner gewerblichen/ privaten Website, Cartoons des bekannten Zeichners Uli Stein unberechtigt veröffentlicht zu haben. Durch das Veröffentlichen auf der Website habe der Abgemahnte gegen § 19a UrhG verstoßen. Die Agentur Catprint Media GmbH verteidigt die Urheberrechte des Inhabers Uli Stein gegenüber unrechtmäßiger Nutzung. Der Abgemahnte habe weder von Uli Stein, noch von der Agentur Catprint Media GmbH jemals eine Lizenz zur Nutzung der Cartoons erhalten.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird von Rechtsanwalt Gucia aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für den Fall zukünftiger Verstöße durch den Abgemahnten, die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden (hier: Catprint Media GmbH) vor. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert umfassend Auskunft über die Nutzung der Cartoons zu erteilen. Schadensersatz und Anwaltsgebühren werden bisher nicht gefordert. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass diese Ansprüche anhand der geforderten Auskunft über die Nutzung, bemessen und anschließend noch gefordert werden.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.