„Asterix und das Geheimnis des Zaubertranks“ - Waldorf Frommer

19. Mai 2021

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„Asterix und das Geheimnis des Zaubertranks“ – Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

Asterix und das Geheimnis des Zaubertranks“ ist ein französischer Computeranimationsfilm von Alexandre Astier und Louis Clichy aus dem Jahr 2018. 


Über den Film:

Der Druide Miraculix sorgt sich um die Zukunft des Dorfes und macht sich gemeinsam mit Asterix und Obelix auf, einen Nachfolger zu finden, dem er das Geheimnis des legendären Zaubertranks anvertrauen kann. Doch auch der hinterhältige Dämonix versucht, in den Besitz der magischen Formel zu kommen und schreckt dafür nicht einmal vor einem Pakt mit den Römern zurück. Während Asterix und Obelix auf ihrer Suche nach einem würdigen Druiden-Lehrling ganz Gallien durchqueren, müssen die Frauen das Dorf allein gegen die römischen Soldaten verteidigen. Und die Zaubertrank-Vorräte reichen nicht ewig…


Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:

Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film „Asterix und das Geheimnis des Zaubertranks“ im Internet zum Download bereitgestellt zu haben.

Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.