Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für Constantin Film ab

18. Mai 2021

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Filesharing | Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für Constantin Film ab | „Extremely Wicked, Shockingly Evil and Vile“

Derzeit wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer für Constantin Film das Filesharing des Filmes „Extremely Wicked, Shockingly Evil and Vile“ abgemahnt.

Extremely Wicked, Shockingly Evil and Vile“ ist ein Thriller von Joe Berlinger aus dem Jahr 2019. Die Filmbiografie basiert auf den Memoiren von Elizabeth Kendall und erzählt von dem bekannten Serienmörder Ted Bundy.


Über den Film:

Im Jahr 1969. Der Jurastudent Ted Bundy ist klug, charismatisch und zärtlich. So kann die alleinerziehende Mutter Liz Kloepfer seinem Charme nicht widerstehen, und sie verliebt sich Hals über Kopf in den jungen Mann, den sie in einer Bar in Seattle kennenlernt. Ted zieht bei Liz und ihrer Tochter Molly ein. Sie wollen ein bescheidenes gemeinsames Leben führen. Die Familienidylle wird getrübt, als Ted eines Tages im Zusammenhang mit einer Entführung festgenommen wird. Dann wird Ted noch einer Reihe grausamer Morde angeklagt. Liz muss in Betracht ziehen, dass der Mann, mit dem sie ihr Leben teilt, in Wahrheit ein Psychopath sein könnte, besonders weil sein Gesicht dem Phantombild des Verdächtigen merkwürdig ähnelt.


Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird das Filesharing des Films „Extremely Wicked, Shockinly Evil and Vile“ vorgeworfen.

Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.


Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.