Abmahnung: RAe Rasch mahnen für Sony Music Entertainment Germany GmbH ab | Depeche Mode - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Mai 2021

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Abmahnung: RAe Rasch mahnen für Sony Music Entertainment Germany GmbH ab | Depeche Mode

Die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen einen Verkäufer von Vinyl-Tonträgern im Namen der Sony Music Entertainment GmbH urheberrechtlich ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen im Internet einen Vinyl-Tonträger (Schallplatte) zum Kauf angeboten zu haben. Der streitgegenständliche Tonträger soll Tonaufnahmen der Musikgruppe Depeche Mode enthalten haben. Laut Abmahnung soll der Tonträger aber ohne Zustimmung der Sony Music Entertainment GmbH in den Verkehr gebrecht worden sein. Der Abgemahnte habe somit Urheberrechte der Sony Music Entertainment GmbH verletzt, da diese auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland alleinige Inhaberin der Verwertungsrechte an den Tonaufnahmen sei. Durch das Anbieten des Vinyl-Tonträgers zum Kauf im Internet, habe der Abgemahnte die Rechte der Sony Music Entertainment GmbH aus §§ 85, 17 UrhG verletzt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird von den Rasch Rechtsanwälten aufgefordert eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem soll der Abgemahnte Auskunft über den Sachverhalt geben. Auch soll der Abgemahnte die entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.