Der Verband bayerische Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. verschickt derzeit erneut Abmahnungen wegen „Schein-Privaten“.
Über den Verband:
Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. wurde nach eigenen Angaben von allen bayerischen Kfz-Innungen gegründet, die bereits seit Jahrzehnten bislang unabhängig voneinander den Wettbewerb im Kfz-Gewerbe im Interesse ihrer Innungsmitglieder beobachten.
Inhalt der Abmahnung:
Der von der Abmahnung Betroffene habe im Internet Autos zum Kauf angeboten. Dies sei in jedoch in gewerblichem Umfang und nicht mehr in rein privatem Umfang erfolgt, da ein privater Verkäufer, der Abmahnung zufolge, im Regelfall nicht mehr als ein bis zwei Fahrzeuge pro Jahr zum Kauf anbiete. Die Anzahl der Inserate durch den Abgemahnten übersteige jedoch dies. Somit sei der Abgemahnte ein Unternehmer und ihn treffen entsprechende Informations- und Belehrungspflichten, denen er nicht nachgekommen sei. Dementsprechend läge ein Verstoß gegen §§ 3 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG vor.
Forderungen aus der Abmahnung:
Aufgrund dieser Verstöße gegen das Wettbewerbsrechts wird von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ebenfalls wird die Erstattung der Abmahnkosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.