Abmahnung: Lautlicht GmbH lässt wettbewerbsrechtlich abmahnen | FFP2 Maske - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

19. April 2021

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Abmahnung: Lautlicht GmbH lässt wettbewerbsrechtlich abmahnen | FFP2 Maske

Die Lautlicht GmbH aus Regensburg lässt durch ihren Rechtsanwalt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen eBay-Händler aussprechen.

Inhalt der Abmahnung:

Die Lautlicht GmbH wirft dem eBay-Händlern vor, durch falsche Angaben in eBay-Angeboten, wettbewerbswidrig zu Handeln. Die Lautlicht GmbH verkauft laut Abmahnung unter Anderem Atemschutzmasken in nicht unerheblichem Maße. Mittbewerber auf eBay, welche ebenfalls Atemschutzmasken zum Kauf anbieten, würden diese mit der Kennzeichnung „FFP2“ bewerben. Tatsächlich sei bei den vom abgemahnten eBay-Händler angebotenen Masken aber nie eine notwendige Baumusterprüfung durchgeführt worden sein. Diese sei für FFP2 Masken aber nach der PSA-Verordnung 2016/425 erforderlich. Das Fehlen der Baumusterprüfung sei auch auf den Produktbildern sichtbar, da normalerweise neben dem CE-Kennzeichen eine vierstellige Kennnummer angebracht sei. Die vom Abgemahnten angebotenen Masken würden eine solche Kennnummer nicht aufweisen. Somit habe der abgemahnte eBay-Händler die Voraussetzungen nach der PSA-Verordnung zum rechtmäßigen Inverkehrbringen der Masken nicht erfüllt. Auch habe der Abgemahnte ein CE-Kennzeichen auf einer KN95 Maske angebracht. Eine solche KN95 Maske dürfe aber die Kennzeichnung „CE“ nicht tragen, da sie die europäische Schutzklasse FFP2 nicht erfülle. Der Abgemahnte habe mit seinem Verhalten gegen §§ 3 I, 3a, 5 UWG verstoßen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte eBay-Händler soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Zudem soll er Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 1.491,07 Euro nach einem Streitwert von 20.000 Euro erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.